Der „EU – Fahrer/-in”
Übersicht des künftigen Berufszugangs für Lkw- und Busfahrer/-innen im gewerblichen Güter- und Personenverkehr. Unabhängig vom Erwerb der nötigen Fahrerlaubnis / Führerscheine.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Qualifikationsnachweise:
Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb (PV) mit bestandenem IHK-Abschluß.
Duales Bildungssystem nach dem deutschen Berufsbildungsgesetz. Entweder 3 Jahre Lehre im Betrieb und Berufsschule, oder Umschulung zum Berufskraftfahrer überbetrieblich.
Mindestalter 18 Jahre in beiden Fachrichtungen. Beim Bus, Kl. D, mit der Auflage: Linienverkehr im Inland bis 50 km Linienlänge.
Ab 20 Jahre ohne Einschränkung.
Grundqualifikation nach der EU-Richtlinie (2003/59/EG)
- Ausbildung auf freiwilliger Basis
- Theorieprüfung 4 Stunden, in deutscher Sprache
- Praktische Prüfung ca. 3 Stunden
Mindestalter im Güterverkehr, Kl. C/CE: 18 Jahre
Mindestalter im Personenverkehr, Kl. D/DE: 21 Jahre, ohne Einschränkung
Beschleunigte Grundqualifikation
(die wahrscheinlich am meisten genutzte Möglichkeit für Neueinsteiger in den Beruf)
- Ausbildungspflicht, theoretisch und praktisch.
- Unterricht: mindestens 140 Zeitstunden einschließlich 10 praktische Stunden, als Fahrertraining.
- Eine Vermischung mit der Führerscheinausbildung ist nicht erlaubt.
- Die beschleunigte Grundqualifikation kann zu einem anderen Zeitpunkt erworben werden, als der Führerschein. Jedoch vor Beginn der Arbeitsaufnahme.
- Prüfung: theoretisch, 90 Minuten, in deutscher Sprache.
- Mindestalter:
Kl. C1 und C1E 18 Jahre ohne Einschränkung
Kl. C, CE, D1, D1E 21 Jahre ohne Einschränkung
Kl. D, DE Linienverkehr bis 50 km Linienlänge
Kl. D, DE 23 Jahre ohne Einschränkung
Weiterbildung
- Obligatorisch für alle, die beruflich Lkw oder Bus fahren. In Voll- oder Teilzeitbeschäftigung.
- Mindestens 35 Zeitstunden alle 5 Jahre, innerhalb der EU bei einer anerkannten Ausbildungsstätte. Die Themen je Weiterbildungstag sind behördlich vorgegeben. Sie reichen von Technik bis zur Stressbewältigung. Bei Aufteilung der Themenblöcke mindestens 7 Zeitstunden pro Tag und Modul.
- Keine Prüfung. Es empfiehlt sich, möglichst bald mit der Weiterbildung zu beginnen.
- Kosten durchschnittlich pro Tag und Teilnehmer ca. 100,-- € bis 200,-- €.
Je nach Modul und Aufwand zuzüglich Lehrmittel und der jeweils gesetzl. gültigen Mehrwertsteuer.
Zur Verlängerung der entsprechenden Fahrerlaubnis/Führerscheins mit dem „EU-Code 95“ ist die Weiterbildung Voraussetzung. Nachzuweisen durch einen Ausbildungspaß des Bildungsträgers.
Ausnahmen
Berufskraftfahrer/-innen und Fachkraft mit IHK-Abschluß unterliegen nur der Weiterbildungspflicht.
Berufsfahrer/-innen mit dem Nachweis der Fach- und Sachkunde (Unternehmerprüfung) haben eine Erleichterung, Kürzung der theoretischen Prüfung der Grundqualifikation.
Bildungsträger
Ausbilden darf, wer als Schulungsträger durch die Industrie- und Handelskammer anerkannt ist. Lkw- und Bus-Fahrschulen sind automatisch anerkannt und unterliegen der Aufsicht von der IHK bzw. den zuständigen Landratsämtern.
Prüfung
Zuständig und verantwortlich sind die Industrie- und Handelskammern mit beauftragtem Prüfer, der ein amtlich anerkannter Sachverständiger des TÜV ist.
Welche Fahrer und Fahrerinnen sind betroffen
Alle, die einen Lkw- oder Omnibusführerschein benötigen zur Ausübung ihrer Tätigkeit im Transportgewerbe. Hauptberuflich oder Teilzeit. Transportbetrieb oder Werkverkehr.
Die gesetzliche Regelung
Die Umsetzung in das deutsche nationale Recht, ist das neu geschaffene Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG).
Dieses neue Gesetz regelt nur die Umsetzung der EU-Richtlinie 2003/59/EG. Das bedeutet: Die Qualifizierung von Fahrpersonal ohne Berufsabschluß im Fachberuf Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrdienst (PV).
Die Berufskraftfahrerausbildung regelt nach wie vor das Berufsbildungsgesetz und ist nicht Voraussetzung zur Ausübung des Fahrerberufs.
Ist jemand Facharbeiter Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrdienst mit IHK-Abschluß, wird die Qualifizierung nach EU-Richtlinie automatisch zuerkannt, da unser duales Bildungswesen höherwertig ist.
Hintergrund der Neuregelung
Angleichung der Standards, die Sicherheit im Straßentransport zu steigern und Wettbewerbsverzerrung abzubauen. Die Neuregelung sollte als Chance zur Qualitätssteigerung im Gesamten gesehen werden, um kostengünstiger, leichter und sicherer arbeiten zu können.
Ab wann gilt die Neuregelung (Stichtage)
Personenverkehr: ab 10. September 2008
Güterverkehr: ab 10. September 2009
Themengebiete der Schulung
Die Kenntnisbereiche der Schulung / Weiterbildung sind in sogenannte Module festgelegt, wobei die Reihenfolge unterschiedlich sein kann. Je nach Ausbildungsstätte.
Personenverkehr
- Modul 1: Eco-Training
- Modul 2: Markt und Image
- Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Modul 4: Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr
- Modul 5: Fahrgastsicherheit und Gesundheit
Güterverkehr
- Modul 1: Eco-Training
- Modul 2: (Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr
- Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Modul 4: Schaltstelle Fahrer – Imageträger, Dienstleister, Profi
- Modul 5: Ladungssicherung
Weiterbildung für verschiedene Führerschein-Klassen / Fachrichtungen
Nach der EU-Berufskraftfahrer-Qualifikations-Richtlinie, Artikel 8 Absatz 5, müssen nicht für jede Fachrichtung extra Weiterbildungen nachgewiesen werden. Wenn die Module für den Güterverkehr durchlaufen sind, gilt dies auch für den Personenverkehr. Umgekehrt genauso.
Wann spätestens muss der Nachweis genannter Weiterbildung vorgelegt werden bzw. absolviert sein?
Sogenannte „Altführerscheine“, Erwerb vor den Stichtagen:
- Führerscheinerwerb vor dem 10. September 2008 (Bus), spätestens bis zum 09. September 2015.
Gültigkeit des aktuellen Führerscheins also zwischen dem 10. September 2008 und dem 09. September 2015. - Führerscheinerwerb vor dem 10. September 2009 (Lkw), spätestens bis zum 09. September 2016.
Gültigkeit des aktuellen Führerscheins also zwischen dem 10. September 2009 und dem 09. September 2016.
Eine Abstimmung der Führerscheingültigkeit und der Weiterbildungszyklen ist bis zu den oben genannten Maximalfristen möglich.
oder grafisch einfach dargestellt:

Zu den weiteren Führerscheinverlängerungen ist die EU-Weiterbildung notwendig, wenn die EU-Kennzahl 95 weiterhin in den Führerschein eingetragen werden soll.
Ein Beispiel, Lkw (Kl. C1, C1E, C, CE)

Besitz „Ganz – Alt – Führerscheine“ (manuell ausgestellt, grau oder rosa)
Ist jemand im Besitz eines ganz alten Führerscheins, besteht Umtauschpflicht für die C-Klassen in einen Kartenführerschein erst ab dem 50. Lebensjahr. Dies hängt zusammen mit den dann nötigen ärztlichen Gutachten, Untersuchungen.
Bis dahin ist spätestens ab dem 10.09.2014 der Nachweis über die gesamte EU-Weiterbildung in Form von Einzelnachweisen oder eines Bildungspaß zusätzlich zum Führerschein mitzuführen. Eine weitergehende Übergangsregelung ist nicht vorgesehen.
Bei internationalen Transporten empfiehlt es sich jedoch, den „Ganz-Alt-Führerschein“ umzutauschen in einen „Kartenführerschein“, um die EU-Kennzahl 95 eingetragen zu bekommen bei Vorlage der Weiterbildungsnachweise. Irritationen bei Unterwegskontrollen werden somit weitgehendst vermieden.
Besitz mehrerer Führerscheinklassen und unterschiedlichem Gültigkeitsdatum
Wenn der Fahrerlaubnisinhaber/-in / Führerscheinbesitzer/-in eine Gleichstellung der Gültigkeitsdaten (Bus, Lkw, EU 95) haben möchte, geht dies zwangsläufig zu Lasten der Führerschein-Gültigkeit Lkw oder Bus, je nach dem, welche Klasse zuerst verlängert werden muss.
Beispiel:
Führerschein-Gültigkeit Lkw bis zum 15.05.2010
Führerschein-Gültigkeit Bus bis zum 15.12.2009
Gleichstellung der Klassen bis zum 14.12.2014
Verlust der Führerschein-Gültigkeit Lkw um 5 Monate.
Der EU-Weiterbildungsnachweis aller Module wäre in diesem Fall bei der nächsten Führerscheinverlängerung spätestens am 14.12.2014 vorzulegen.
Ein Beispiel, zur Angleichung der Führerscheinklassen mit EU-Code 95

Anhand der Gültigkeitsdaten im Führerschein ist feststellbar, wann spätestens alle EU-Weiterbildungs- module nachzuweisen sind, sofern die EU-Kennzahl 95 bei der Verlängerung in den Führerschein eingetragen werden soll. Bei ausschließlicher Verlängerung des Führerscheins ist dies ohne Bedeutung.
Förderung:
- Unsere oben genannten Lehrgänge (Beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung) sind zertifiziert nach AZWV.
Wir empfehlen Ihnen, bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit vorzusprechen.