Gefahrgutkurs für den Fahrzeugführer mit gefährlichen Gütern nach GGVSEB/ADR
Voraussetzungen zum Führen von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern bzw. Tankfahrzeugen:
- den für den jeweiligen Betrieb eines Kraftfahrzeugs notwendigen Führerschein
- erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße
- Nachweis durch Bescheinigung der Industrie- u. Handelskammer
- Fortbildung vor Ablauf der 5 Jahre
Lehrgang: Basiskurs (Stück- u. Schüttgut)
2,5 Tage - Vollzeitkurs (einschließlich Prüfung)
- Voraussetzungen zur Durchführung von Transporten in Versandstücken und loser Schüttung.
Lehrgang: Basiskurs (Stück u. Schüttgut und Aufbaukurs Tank Kl. 2, 3, 5.1, 6.1, 8 und 9)
4,5 Tage - Vollzeitkurs (einschließlich Prüfung)
- Voraussetzungen zur Durchführung von Transporten: Entzündliche flüssige Stoffe, z.B.: Benzin, Diesel, und Heizöl und entzündende, ätzende Stoffe z.B.: Chemikalien und Gas
- inklusive Stück- und Schüttguttransport
Förderung:
- Unsere oben genannten Lehrgänge sind zertifiziert nach AZWV.
Wir empfehlen Ihnen, bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit vorzusprechen.
Lehrgang: Fortbildungskurs (Stück u. Schüttgut und Aufbaukurs Tank Kl. 2, 3, 5.1, 6.1, 8 und 9)
2 Tage - Vollzeitkurs (einschließlich Prüfung)
- Prüfung am Ende des Lehrgangs.
- Ausgabe der Bescheinigung GGVSEB/ADR durch die Industrie- u. Handelskammer